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   OLG Frankfurt, 21.04.1987 - 6 W 62/87   

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https://dejure.org/1987,17787
OLG Frankfurt, 21.04.1987 - 6 W 62/87 (https://dejure.org/1987,17787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.1987 - 6 W 62/87 (https://dejure.org/1987,17787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 1987 - 6 W 62/87 (https://dejure.org/1987,17787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 100 Abs. 1 ZPO, § 145 ZPO
    Auswirkungen der Prozesstrennung auf die Kosten eines vom Streitgenossen geführten Prozesses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Prozesstrennung auf die Kosten eines vom Streitgenossen geführten Prozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 100 Abs. 1; ZPO § 145

  • rechtsportal.de

    ZPO § 100 Abs. 1 ; ZPO § 145
    Kostenfestsetzung im Streitgenossenprozess nach Prozesstrennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.08.1962 - 10 W 144/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1987 - 6 W 62/87
    Für den Fall des Obsiegens des einen und Unterliegens des anderen Streitgenossen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wer die außergerichtlichen Kosten des obsiegenden Streitgenossen zu erstatten hat, diese Aufwendungen nicht von dem unterlegenen anderen Streitgenossen als eigene außergerichtliche Kosten erstattet verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1963, 59 [OLG Düsseldorf 08.08.1962 - 10 W 144/62] ; OLG Frankfurt JurBüro 1965, 160; 1966, .702).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 2 W 31/16

    Pflicht der Parteien eines Patentverletzungsverfahrens zur Tragung von

    Dass ein solches, allein vom Zufall abhängendes Ergebnis nicht sachgerecht sein kann, liegt auf der Hand (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der subjektiven Klagehäufung OLG Jena, Beschluss v. 19.04.2007, Az.: 9 W 51/07 = BeckRS 2007, 08284; OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.04.1987, Az.: 6 W 62/87).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 9 KSt 10.09

    Berücksichtigung der nach Trennung eines Verfahrens entstandenen

    Auch wenn eine solche Gebühr vor der Verfahrenstrennung bereits aus dem Gesamtstreitwert erwachsen ist, fallen in den durch die Trennung verselbstständigten Verfahren entsprechende Gebühren aus den jeweiligen geringeren Streitwerten erneut an (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 1987 - 6 W 62/87 - JurBüro 1987, 1231; LG Saarbrücken, Beschluss vom 3. September 2001 - 5 T 463/01 - MDR 2001, 1442 [1443]; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, Kommentar, 18. Aufl. 2008, VV 3100 Rn. 96 ff.; Schneider, in: Gebauer/Schneider, RVG, 3. Aufl. 2006, § 15 Rn. 157).
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